Die häufigsten Fragen im Überblick

 
 

Miete retour – Wir fordern Ihren Anspruch ein

 

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen unserer Miete retour Klientinnen und Klienten zusammengefasst.
Selbstverständlich sind wir für Ihre Fragen jederzeit für Sie persönlich
erreichbar und nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit.

 
1
Wie viel Geld erhalte ich retour?

im Schnitt bis zu 5.000 €

Die Rückzahlungsbeträge belaufen sich im Schnitt zwischen 3.000 € und 5.000 €. Es gibt aber Einzelfälle, die sogar eine 5-stellige Rückzahlungssumme erhalten.

2
Was kostet mich Miete retour?

Sie zahlen nur im Erfolgsfall

Wenn Sie Mieteretour mit Ihrem Anliegen betrauen, entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision welche sich nach dem Streitbetrag richtet.

3
Wieso nicht über Mietervereinigung?

Anwaltskosten ohne Erfolgsgarantie

Wer glaubt, die Mietervereinigung ist gratis, irrt. Sie müssen Mitglied sein und Monatsbeitrag zahlen. Außerdem tragen Sie das alleinige Risiko, wenn Sie verlieren, die Prozess- & Anwaltskosten zu zahlen.

 
4
Wieso ist die Provision so hoch?

Wir tragen das Risiko für Sie

Sie zahlen nur im Erfolgsfall, das gesamte Prozessrisiko nehmen wir Ihnen ab. Neben den gesamten Kosten für Anwälte, haben wir auch Personal- und unternehmerische Kosten zu decken.

5
Warum brauche ich Miete retour?

Bessere Erfolgschance ohne Aufwand

Wenn Sie sich selbst darum kümmern möchten, müssen Sie sich auf unangenehme Gespräche mit Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter einstellen. Zusätzlich tragen Sie das Prozessrisiko.

6
Wird meine Miete danach niedriger?

Anpassung gerichtlich durchgesetzt

Ja! Sollten Sie sich außergerichtlich einigen, wird im Rahmen dieser Einigung eine Miethöhen-Anpassung vorgenommen. Im Prozess setzt das Gericht die Anpassung durch.

 
7
Was, wenn ich schon ausgezogen bin?

Rückforderung auch nach Auszug

Sie haben auch nach Ihrem Auszug noch die Möglichkeit die Rückzahlung einzufordern. Voraussetzung ist, dass Ihr Anspruch darauf noch nicht verjährt ist.

8
Wie viel Zeit muss ich investieren

Wenig Aufwand – viel Geld retour

Sie füllen einfach den Online-Fragebogen aus und senden diesen an uns mit einer Kopie Ihres Mietvertrages. Selbstverständlich ist auch ein persönlicher Termin möglich.

9
Welche Wohnungen sind betroffen?

Wiener Altbauwohnungen vor 1953

Unser Service bezieht sich auf alle Altbauwohnungen in Wien mit Baujahr vor 1953. Die maximale Wohnfläche beträgt 130m2 und gilt nur für Mieter mit Hauptmiete.

 
10
Was wird mein Vermieter sagen?

Ihr Vermieter ist Profi

Er weiß, dass er zu hohe Mieten verrechnet. Im ersten Schritt versuchen wir uns einvernehmlich zu einigen.