Sie wohnen zur Hauptmiete in einer Wiener Altbauwohnung,
(KEIN Gemeindebau), die kleiner als 130m2 ist und vor 1953 gebaut wurde?
Dann holen Sie sich Ihre Miete retour!

 
 

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Miete retour Kontaktformular

 

    Rückforderungen nur für Altbauten vor 1953 möglich.

    Gemeindewohnungen entsprechen üblicherweise dem Richtwert

     
     

    Eine Mietzinsrückforderung bei unbefristeten Mietverträgen ist nur innerhalb von 36 Monaten ab Mietvertragsbeginn möglich!

    m2

    Richtwert gilt nur für Wohnungen mit weniger als 130 m²

    Richtwert gilt nicht für ausgebaute Dachböden

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