Abkassiert: 80 Prozent der Stadtmieten sind zu hoch
Vermieter fürchten Prozess und zahlten 2013 mehrere Millionen Euro zurück....

 
 

Abkassiert: 80 Prozent der Stadtmieten sind zu hoch

 
 

Mieter werden in Wien, Linz, Graz und Salzburg ganz besonders zur Kasse gebeten. In diesen Landeshauptstädten fließen 23 Prozent des Einkommens in die eigenen vier Wände. 80 Prozent der Wohnungseigentümer zocken ihre Mieter ungeniert ab und kassieren zu viel Miete.

Diesen urbanen Trend bestätigt der Präsident der Österreichischen Mietervereinigung, Georg Niedermühlbichler, im KURIER-Gespräch: „Viele Vermieter versuchen einfach so viel wie möglich herauszuholen und verlangen, was der Markt hergibt“. Forderung des Mietexperten: „Wir brauchen dringend eine Mietzinsobergrenze und zwar bundesweit.“

Mieter haben oft Angst

Dass man diese Willkür beim Preis nicht hinnehmen muss, wissen nur Wenige. Mit dem Mietkostenrechner der Mietervereinigung kann man sich schon online informieren, ob man zu viel bezahlt.

Entschließt man sich dagegen vorzugehen, kommt es zu einem Verfahren. 600-mal wurde das im vergangenen Jahr alleine in Wien gemacht. Die Erfolgsquote liegt österreichweit – bei mehr als 1000 Verfahren – bei 95 Prozent. „Im Schnitt betragen Rückzahlungen an Mieter von 1500 bis 5000 Euro“, sagt Niedermühlbichler. Viele hätten Angst, ihren Vermieter durch eine Beanstandung zu verärgern und ihren Vertrag nicht verlängert zu bekommen. Diese Furcht sei aber unbegründet.

Zu einem Gerichtsverfahren kommt es gar nur in 20 Prozent der Fälle. Die meisten Vermieter stimmen einem außergerichtlichen Vergleich zu. Ab dann wird die von der Mietervereinigung errechnete Miete kassiert und der Überschuss der vergangenen Jahre zurückbezahlt. Sollte es doch zu Problemen mit dem Eigentümer kommen, dann bietet die Mietervereinigung nach dem Verfahren rechtliche Beratung an.

Gerade bei befristeten Verträgen sollte man genau prüfen, erklärt der Mietexperte weiter: „Bei Mietverträgen mit Befristung wird fast immer zu viel bezahlt. Die Vermieter vergessen gerne, den 25-prozentigen Befristungsabschlag geltend zu machen.“

 

Auszug aus dem Artikel vom 2. Mai 2014